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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Clean Comfy Bozkurt – Reinigungsdienstleistungen

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Angebote zwischen:

 

Clean Comfy Bozkurt

Inhaberin: Beyza Bozkurt

Adresse: Stacherholzstrasse 15, 9320 Arbon

 

und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

• schriftliche Auftragsbestätigung,

• Annahme einer Offerte,

• oder durch mündliche Vereinbarung mit anschliessender Leistungserbringung.

Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

3. Leistungen

Clean Comfy Bozkurt erbringt Reinigungsdienstleistungen gemäss vereinbarter Offerte oder Auftrag (z. B. Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Endreinigung).

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der jeweiligen Vereinbarung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

• Alle Preise verstehen sich in CHF.

• Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

• Bei Zahlungsverzug behält sich Clean Comfy Bozkurt vor, Mahngebühren sowie Verzugszinsen zu erheben.

• Clean Comfy Bozkurt ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.

• Preisanpassungen (z. B. Teuerungszuschläge für Material oder Lohn) werden 30 Tage vorher schriftlich angekündigt.

 

5. Termine und Zutritt

Der Kunde stellt sicher, dass:

• der Zugang zu den Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt gewährleistet ist,

• notwendige Informationen (z. B. Schlüssel, Alarmcodes) rechtzeitig übergeben werden,

• die Räume freigeräumt, zugänglich und die Zugänge frei von Hindernissen sind,

• Haustiere während der Reinigung gesichert sind.

 

Kann eine Reinigung aus kundenseitigen Gründen nicht durchgeführt werden, wird der Termin vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

6. Stornierungen

• Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen.

• Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird 100 % des vereinbarten Preises verrechnet.

Eine bestätigte Offerte gilt als verbindlicher Auftrag.

Bei einer Absage durch den Kunden behält sich Clean Comfy Bozkurt das Recht vor, entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird 100 % des offerierten Betrags verrechnet.

 

 

7. Ferien- und Abwesenheitspausierung (bei Abonnements)

Bei regelmässigen Reinigungsabonnements kann der Kunde eine Ferien- oder Abwesenheitspause beantragen.

• Die Pausierung muss mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.

• Pro Kalenderjahr sind maximal 4 Wochen kostenlos pausierbar.

• Nicht oder verspätet gemeldete Abwesenheiten werden vollumfänglich verrechnet.

 

Für Geschäftskunden läuft der Vertrag während Ferien oder Betriebsferien weiter, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

8. Abnahmegarantie bei Endreinigungen

Clean Comfy Bozkurt bietet bei Endreinigungen eine Abnahmegarantie unter folgenden Bedingungen an:

• Die Abnahmegarantie gilt nur, wenn Clean Comfy Bozkurt die vollständige Endreinigung gemäss Offerte durchgeführt hat.

• Die Abnahme durch Verwaltung oder Vermieter muss spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Reinigung erfolgen.

• Der Kunde oder eine bevollmächtigte Person muss bei der Abnahme anwesend sein.

Die Abnahmegarantie umfasst eine einmalige kostenlose Nachbesserung berechtigter Beanstandungen in den gereinigten Bereichen.

 

Ausgeschlossen von der Abnahmegarantie sind:

• normale Abnutzung,

• alte, versteckte oder bauliche Mängel,

• defekte oder beschädigte Geräte,

• nachträgliche Verschmutzungen,

• Fremdeingriffe nach der Reinigung,

• Leistungen, die nicht Bestandteil der Offerte waren.

 

Weitere Nachbesserungen oder Zusatzarbeiten werden separat verrechnet.

 

9. Kurzfristige und spontane Einsätze

Reinigungsaufträge, die weniger als 48 Stunden vor dem gewünschten Einsatztermin angefragt oder bestätigt werden, gelten als kurzfristige bzw. spontane Einsätze.

Für solche Einsätze behält sich Clean Comfy Bozkurt das Recht vor, einen Zuschlag von bis zu 30 % auf den vereinbarten Preis oder eine Pauschale von CHF 50.– zu verrechnen.

Einsätze, die am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden erfolgen, können mit einem höheren Zuschlag verrechnet werden. Der Zuschlag wird dem Kunden vor Einsatzbeginn kommuniziert.

 

10. Krankheit oder Verhinderung von Reinigungspersonal

Fällt eine eingesetzte Reinigungskraft aufgrund von Krankheit oder unvorhersehbarer Verhinderung aus, informiert Clean Comfy Bozkurt den Kunden so früh wie möglich.

Clean Comfy Bozkurt ist bemüht, nach Möglichkeit eine Ersatzreinigungskraft zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatz oder eine bestimmte Person besteht jedoch nicht. Kann kein Ersatz angeboten werden, wird der Reinigungstermin verschoben oder nachgeholt. Ein Anspruch auf Preisreduktion, Schadenersatz oder Vertragsauflösung besteht in diesem Fall nicht.

 

11. Schlüsselübergabe und Haftung

Clean Comfy Bozkurt stellt bei Übergabe eines Schlüssels eine Schlüsselquittung aus und übernimmt die Haftung für Verlust oder Beschädigung während der offiziellen Verwahrung. Sollte der Kunde vereinbaren, den Schlüssel selbstständig zu verstecken oder direkt mit der Reinigungskraft zu vereinbaren, haftet Clean Comfy Bozkurt nicht für Verlust, Diebstahl oder Schäden, die durch diese Vereinbarung entstehen.

 

12. Haftung für Materialien und Gegenstände

Der Kunde sorgt dafür, dass empfindliche, wertvolle oder besondere Materialien vor Reinigungsbeginn schriftlich gemeldet werden. Clean Comfy Bozkurt haftet nur für Schäden, die nachweislich durch unsere Mitarbeitenden verursacht wurden und nicht durch Nichtinformation oder unsachgemässe Nutzung durch den Kunden entstanden sind.

 

12a. Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterialien

Clean Comfy Bozkurt verwendet eigene Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterialien, die für die vereinbarte Reinigung geeignet sind. Stellt der Kunde eigene Reinigungsmittel zur Verfügung, haftet der Kunde für daraus resultierende Schäden. Clean Comfy Bozkurt übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verzögerungen, die durch unsachgemässe oder nicht geeignete Mittel des Kunden entstehen.

 

13. Verbot privater Absprachen

Der Kunde darf mit den Mitarbeitenden von Clean Comfy Bozkurt keine Vereinbarungen über Reinigungs- oder sonstige Tätigkeiten ausserhalb des offiziell vereinbarten Auftrags treffen. Werden solche privaten Absprachen getroffen oder werden die vereinbarten Arbeiten nicht über den offiziellen Auftrag abgewickelt, darf Clean Comfy Bozkurt eine Konventionalstrafe von CHF 500.- verlangen. Diese Konventionalstrafe ist unabhängig von allfälligen weiteren Schadenersatzansprüchen und sofort fällig. Clean Comfy Bozkurt übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Leistungen, die ausserhalb des offiziell vereinbarten Auftrags erfolgen. Verstösse gegen diese Regel können zu sofortiger Kündigung des Vertragsverhältnisses führen und mit einem

 

13a. Zusatzleistungen außerhalb der Reinigung

Die Übernahme von Tätigkeiten ausserhalb der Reinigungsvereinbarung erfolgt auf freiwilliger Basis durch die Mitarbeitende und nicht im Auftrag von Clean Comfy Bozkurt. Clean Comfy Bozkurt übernimmt keine Haftung für diese Zusatzleistungen. Kunden dürfen keine Ansprüche oder Forderungen gegenüber Clean Comfy Bozkurt geltend machen, wenn Mitarbeitende privat außerhalb der Reinigungsleistungen tätig werden.

 

 

14. Fotodokumentation & Social Media

Clean Comfy Bozkurt ist berechtigt, Fotos von Räumen vor und nach der Reinigung zu machen. Fotos können für Marketing- oder Social-Media-Zwecke verwendet werden, ohne dass Namen oder persönliche Daten des Kunden veröffentlicht werden.

 

15. Haftung

Clean Comfy Bozkurt haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für normale Abnutzung, Materialermüdung oder bereits bestehende Schäden wird keine Haftung übernommen. Haftungsansprüche müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich gemeldet werden.

 

16. Reklamationen

Reklamationen sind innerhalb von 48 Stunden nach der Reinigung schriftlich mitzuteilen.

Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine kostenlose Nachbesserung. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

 

17. Mitarbeitende und Subunternehmer

Clean Comfy Bozkurt ist berechtigt, Mitarbeitende oder Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Reinigungsperson besteht nicht.

 

18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, ausser wenn gesetzlich erforderlich.

 

19. Vertragsdauer und Kündigung

Laufende Reinigungsabonnements können mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

 

20. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz von Clean Comfy Bozkurt, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

 

21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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